Ratgeber

Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung: Wann es ausgezahlt wird

Weist die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben aus, steht dir das Geld in der Regel sofort zu. Viele Vermieter überweisen es von selbst, manche verrechnen es, und einige lassen sich Zeit.

Die kurze Antwort: Ein Guthaben ist nach verbreiteter Auffassung mit Zugang der Abrechnung fällig. Der Vermieter muss es auszahlen, eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz aber nicht. Er darf es mit eigenen fälligen Forderungen gegen dich verrechnen, etwa mit Mietrückständen. Kommt nichts, fordere das Geld schriftlich mit Frist an. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren zum Jahresende.
Fällig mit Zugang

Sobald du die Abrechnung erhalten hast, kannst du das Guthaben verlangen.

Verrechnung möglich

Offene Forderungen des Vermieters dürfen vom Guthaben abgezogen werden, wenn sie fällig sind.

Auch bei Verspätung

Kommt die Abrechnung nach der Zwölfmonatsfrist, bleibt dein Guthaben trotzdem bestehen.

Verjährung

Drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du die Abrechnung erhalten hast.

Wann muss der Vermieter das Guthaben auszahlen?

Das Gesetz nennt keine Frist in Tagen. Nach verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur wird das Guthaben mit Zugang der Abrechnung fällig. Du musst also nicht warten, bis der Vermieter sich meldet.

In der Praxis läuft es meist so: Große Wohnungsunternehmen überweisen das Guthaben innerhalb weniger Wochen oder verrechnen es mit der nächsten Miete. Private Vermieter schreiben oft in die Abrechnung, wie sie verfahren. Steht dort nichts, frag nach.

Wichtig: Prüfe die Abrechnung trotzdem. Auch ein Guthaben kann zu niedrig sein, etwa wenn nicht umlagefähige Kosten enthalten sind. Wie du vorgehst, erklärt der Beitrag Nebenkostenabrechnung prüfen. Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet das zuständige Gericht.

Auszahlung oder Verrechnung mit der Miete?

Beides ist üblich. Die Wahl hängt oft vom Mietvertrag und von der Absprache mit dem Vermieter ab.

WegWer handeltWorauf du achtest
Überweisung durch den VermieterVermieterKontoverbindung aktuell? Betrag vollständig?
Verrechnung durch den Vermieter mit der nächsten MieteVermieterLastschrift oder Dauerauftrag wird für einen Monat angepasst
Kürzung der nächsten Miete durch dichDuNur mit Zustimmung oder wenn der Mietvertrag die Aufrechnung nicht ausschließt
Verrechnung mit offenen ForderungenVermieterForderung muss bestehen und fällig sein
Übliche Wege, das Guthaben auszugleichen. Die sicherste Variante für dich ist eine schriftliche Absprache.

Kürze die Miete nicht eigenmächtig, wenn du unsicher bist. Viele Mietverträge beschränken die Aufrechnung. Zahlst du dann zu wenig, entsteht formal ein Mietrückstand. Schreib dem Vermieter lieber kurz, dass du das Guthaben mit der nächsten Miete verrechnen möchtest, und warte die Bestätigung ab.

Darf der Vermieter das Guthaben einbehalten?

Einfach behalten darf er es nicht. Er darf es aber mit eigenen Forderungen gegen dich verrechnen. Voraussetzung ist, dass die Forderung tatsächlich besteht und fällig ist. Typische Fälle sind:

  • Mietrückstände aus früheren Monaten
  • eine Nachzahlung aus einer früheren Abrechnung, etwa für die Heizkosten
  • unstreitige Schadensersatzforderungen

Streitige oder nur behauptete Forderungen sind schwieriger. Hält der Vermieter das Guthaben wegen angeblicher Schäden zurück, bitte ihn schriftlich, die Forderung genau zu beziffern und zu begründen. Ist sie unberechtigt, widersprich und fordere die Auszahlung.

Laufen parallel noch Raten aus einer früheren Nachzahlung, wird der Vermieter das Guthaben oft darauf anrechnen. Wie du so eine Ratenvereinbarung aufsetzt, steht im Beitrag Nachzahlung in Raten zahlen.

Was gilt nach dem Auszug?

Auch nach dem Auszug muss der Vermieter über den letzten Abrechnungszeitraum abrechnen. Das Guthaben bekommst du dann auf das Konto, das du ihm nennst. Hinterlasse deshalb bei der Wohnungsübergabe schriftlich deine neue Adresse und Bankverbindung.

Oft ist zu diesem Zeitpunkt noch die Kaution offen. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil davon zurückhalten, wenn eine Nachzahlung aus der noch ausstehenden Abrechnung zu erwarten ist. Ergibt die Abrechnung dann ein Guthaben, bekommst du den einbehaltenen Teil der Kaution zusammen mit dem Guthaben zurück.

Wer gerade umzieht, hat ohnehin viel im Kopf. Die Termine behältst du mit der Umzugscheckliste im Blick.

Tipp: Notiere beim Auszug die Zählerstände für Wasser, Strom und Heizung im Übergabeprotokoll. Das erleichtert die spätere Abrechnung und vermeidet Streit über den Verbrauch.

Wie forderst du ein ausbleibendes Guthaben an?

Kommt das Geld nicht, geh in drei Schritten vor:

  1. Freundliche Erinnerung: Kurze Nachricht mit Bezug auf die Abrechnung und Betrag. Oft reicht das.
  2. Schriftliche Aufforderung mit Frist: Setze eine Frist von zwei Wochen. Nenne Betrag, Abrechnung und Kontoverbindung. Verschick den Brief so, dass du den Zugang nachweisen kannst.
  3. Hilfe holen: Der Mieterverein schreibt in deinem Namen. Als letzter Schritt ist ein gerichtliches Mahnverfahren möglich.

Bei kleinen Beträgen lohnt der Weg vor Gericht selten. Oft hilft schon der Hinweis, dass du den Mieterverein einschaltest.

Wann verjährt das Guthaben?

Für den Anspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon wusstest. Bei einem Guthaben ist das in der Regel das Jahr, in dem du die Abrechnung erhalten hast.

Ein Beispiel: Die Abrechnung für 2025 kommt im Juni 2026. Die Frist beginnt am 31. Dezember 2026 und endet am 31. Dezember 2029. Bis dahin kannst du das Guthaben einfordern.

Was passiert mit dem Guthaben bei Bürgergeld?

Beziehst du Bürgergeld, zählt ein Guthaben aus Heiz- und Nebenkosten nicht als freies Geld. Es mindert die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Monat nach der Auszahlung oder Gutschrift. Guthaben aus Haushaltsstrom bleiben dagegen außen vor. Reiche die Abrechnung deshalb beim Jobcenter ein. Die Regeln im Einzelfall erklärt dir das Jobcenter oder eine Sozialberatung.

Ein Guthaben ist auch ein Signal: Deine Vorauszahlung ist womöglich zu hoch. Nach einer Abrechnung darfst du eine Anpassung auf eine angemessene Höhe in Textform verlangen. Bevor du absenkst, prüfe aber, ob der Winter mild war. Die Hintergründe zu den Heizkosten stehen im Beitrag Heizkostenabrechnung verstehen. Wer das Haushaltsgeld plant, kann das Guthaben gut in den Haushaltsplan der Familie einbauen.

Häufige Fragen

Muss ich das Guthaben versteuern?
Nein. Ein Guthaben ist eine Rückzahlung zu viel gezahlter Vorauszahlungen und kein Einkommen. Wer Nebenkosten als Werbungskosten oder haushaltsnahe Leistungen angesetzt hat, sollte die Steuerberatung trotzdem fragen.
Darf der Vermieter das Guthaben mit der Kaution verrechnen?
Umgekehrt ist der übliche Weg: Er darf einen Teil der Kaution für eine erwartete Nachzahlung zurückhalten. Ergibt sich stattdessen ein Guthaben, zahlt er beides aus.
Was, wenn die Abrechnung gar nicht kommt?
Nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist kannst du die Abrechnung schriftlich einfordern. Solange sie fehlt, darfst du in einem laufenden Mietverhältnis unter Umständen weitere Vorauszahlungen zurückhalten. Lass dich dazu beraten.
Bekomme ich Zinsen auf das Guthaben?
Einen Anspruch auf Zinsen hast du erst, wenn der Vermieter mit der Auszahlung in Verzug ist, meist nach einer Mahnung mit Frist. Bei üblichen Beträgen fallen die Zinsen gering aus.
Gehört das Guthaben bei einer WG allen Mitbewohnern?
Es steht den Personen zu, die im Mietvertrag stehen. Wie ihr es untereinander aufteilt, regelt eure interne Absprache. Am fairsten ist die Aufteilung nach den tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Rechtsangaben nach BGB und SGB II, Stand September 2026. Kein Ersatz für eine Rechtsberatung, im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle.

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